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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Unser Unternehmen führt spezielle Kamerainspektionen in div. Rohrleitungen durch JE NACH der örtlichen und technischen Gegebenheit ist es in einigen Fällen unbedingt notwendig, dass die Rohre von Ablagerungen und Verschmutzungen gereinigt werden, Dies ist bei Abwasserrohren unumgänglich. Sollte sich vor Ort eine Reinigung als notwendig erweisen, so gilt als vereinbart, dass diese Reinigung laut unserer auf der Webseite veröffentlichen Preisliste durchgeführt wird, auch ohne Erstellung eines Nachtragsofferts oder KV. 

2) Die von uns genannten Preise sind ausschließlich Pauschalpreise und daher weder reduzierbar oder werden von uns geändert, auch dann nicht, wenn z.B. ein in der Pauschale genannter Arbeitsgang nicht durchgeführt werden muss. 

3) Unsere Preisgestaltung wird auf Grund von Angaben errechnet, welche wir vom Kunden, erhalten haben. Die Richtigkeit dieser Angaben ist daher Grundlage für unsere Berechnungen und der Erstellung eines Kostenvoranschlages. Sollten diese Angaben, aus welchen Gründen auch immer, nicht den örtlichen Gegebenheiten entsprechen, so behalten wir uns eine Preiserhöhung oder den Auftragsrücktritt vor. 

4) Aufträge – Arbeiten werden von uns immer mittels einer Auftragsbestätigung vorangekündigt. Sollte diese Auftragsbestätigung nicht widerrufen werden, so gilt diese als vereinbart. 

5) Die von uns genannte „Bogengängigkeit“ bezieht sich auf verlegte Bögen und schließt verarbeitete „Knie oder Winkel“ aus. 

6) Wir können im Vorfeld keine Garantie darüber abgeben, dass wir bei einer Kamera-Inspektion auch tatsächlich eine vermeintliche Ursache einer Rohrundichtheit FINDEN können. 

7) Eventuell nötige Rohrtrennungen (Metallrohre) werden von uns selbst durchgeführt. Die Wiederherstellung der getrennten Rohre erfolgt ausschließlich mittels einer sogenannten GF - Rohrkupplung. Bei Kunststoff-, oder Verbundrohren ist die Wiederherstellung vom Hausinstallateur vorzunehmen und muss vom Kunden an diesen extra bezahlt werden. 

8) Bezahlung der RECHNUNG mit 3 % Skonto / 14 Tage, 30 Tage ohne Abzug. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungskonditionen berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. A. sowie der eventuell anfallenden Inkassogebühren.  

9) Nebenabsprachen, welche eventuell getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Mündliche Absprachen oder Zusagen können nicht anerkannt werden. 

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